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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfahren Sie mehr über die Bedingungen einer Zusammenarbeit

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers an den Kunden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss

1. In Prospekten, (Internet-)Anzeigen, Dienstleistungs-Communities usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 10 Kalendertage ab Ausstellung gebunden.

2. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers (Auftrag).

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 3 Preise, Preisänderungen

1. Alle ausgeschriebenen Preise verstehen sich zuzüglich 19% gesetzliche Umsatzsteuer, es sei denn eine diesbezüglich anderslautende Bestimmung wurde vereinbart und schriftlich niedergelegt.

2. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Berlin. Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstiges kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Nachträglich, d.h. nach Angebotsannahme durch den Auftraggeber, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg, usw.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden mindestens mit einer Gebühr von € 29,00 (zuzgl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.

5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

6. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 149,00 (zuzgl. Umsatzsteuer) fällig, bei Stornierung zusätzlich 10% vom Netto-Auftragswert. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Stornierungen sind nur schriftlich möglich, solange dem Auftragnehmer noch keine Daten übermittelt worden sind.

§ 4 Freigabe durch den Auftraggeber

1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Daten/Informationen aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

3. Der Auftraggeber willigt mit Vertragsabschluss ein, bis auf Widerruf Informationen zu werblichen Zwecken vom Auftragnehmer zu erhalten, wenn diese in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Auftrag oder Geschäftsinhalt stehen. Eine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte bleibt ausgeschlossen.

§ 5 Lieferzeiten und Verzug

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der schriftlichen Erwähnung im Auftrag/Angebot.

2. Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.

3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind.

4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

5. Kommt der Auftraggeber mit der Anlieferung von Daten oder Informationen in Verzug, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, den Auftrag als einvernehmlich beendet anzusehen und vollständig abzurechnen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, sofern keine anderweitige Regelung besteht, den Auftragsgesamtwert ohne Abzüge innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (gemäß Rechnung) an den Auftragnehmer zu leisten. Als Verzug gilt eine mehr als einmalige Aufforderung durch den Auftragnehmer per E-Mail oder/und Telefon, die länger als 14 Tage unbeantwortet bleibt.

§ 6 Gefahrübergang – Versand

1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung die Räume des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

3. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

4. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.

§ 7 Haftungsbegrenzung

1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der geleisteten Arbeit vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Auftragsgesamtwert unabhängig vom Status der aktuellen Bearbeitung einzufordern.

§ 9 Zahlung

1. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

2. Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenspauschale in Höhe von € 27,00. Auf diesen Schadensersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Arbeit wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

3. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung sofort gezahlt werden muss, sind Rechnungen nach Erhalt in der angegeben Lieferfrist ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

4. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu € 1.000,00 in bar gegen Aushändigung einer Bar-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.

5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

8. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

9. Soweit nicht anders vereinbart, sind vor Auftragsbeginn 50% des Auftragsgesamtwertes als Vorkasse an den Auftragnehmer zu entrichten. Der Restbetrag wird ohne Abzüge nach Fertigstellung fällig.

§ 10 Patente

1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

2. Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder b) dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 11 Schutzrechte und Urheberrechte

1. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

§ 12 Copyright

1. Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bildund Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

2. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie (offene) Produktionsdaten, Lithos oder Vorlagen, die zur Erstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

§ 13 Geheimhaltung

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit Projekten unterbreiteten Informationen als vertraulich.

§ 14 Daten und Auftragsunterlagen

1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.

2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

3. Das Recovern archivierter Daten, d. h. die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 29,00 (zuzgl. Umsatzsteuer) für jeden archivierten Auftrag berechnet.

4. Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 19,00 (zuzgl. Umsatzsteuer) sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.

§ 15 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Ankaufrechts finden keine Anwendung.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: Mai 2013

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